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"Der Verkauf hat sich gelohnt! Danke"
Jan Van Broek aus Viersen (Volvo)

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nützliche Tipps zum Autoverkauf in Karlsruhe


Gewährleistungspflicht auch bei privaten Autoverkäufern in Deutschland!


Achten Sie auf den Ausschluss der Gewährleistungspflicht! Wer die gesetzliche Gewährleistung als privater Autoverkäufer in Karlsruhe nicht oder nicht wirksam ausschließt, muss bei auftretenden Defekten das verkaufte Auto reparieren, den Kaufpreis mindern oder auch das Geschäft rückabwickeln. Und das alles bis zu zwei Jahre lang.

Im Gegensatz zu Autohändlern räumt das Gesetz bei einem privaten Autoverkauf die Ausschluss-Möglichkeit der Gewährleistungspflicht ein. Wer sein Auto von "Privat zu Privat" verkauft und die Gewährleistungspflicht nicht explizit ausschließt, räumt dem Käufer unwissend zwei Jahre Gewährleistung ein. Auch wenn Sie die Gewährleistungspflicht ausschließen, ist die Formulierung entscheidend. Nicht nur beim Autoverkauf in Karlsruhe haben Gerichte eindeutige Urteile gesprochen und entschieden, dass etwa durch die Formulierung: "Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen" die Gewährleistung tatsächlich rechtssicher ausgeschlossen ist. Wer aber mehr als ein Auto verkauft und dabei gleich lautende Vertragsmuster verwendet, sollte seinen Gewährleistungsausschluss besonders sorgfältig formulieren.

Wird der Gewährleistungsausschluss mehr als zweimal in einer kurzen Zeitspanne verwendet, könnte es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung (kurz: AGB) handeln. In diesem Fall müsste der Text beim Autoverkauf in Karlsruhe den besonders strengen Anforderungen des AGB-Rechts genügen und dürfte eine mögliche Haftung für grobes Verschulden nicht ausschließen. Der Gewährleistungsausschluss sollte daher folgendermaßen formuliert werden: "Es handelt sich um einen Privatverkauf. Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen sind etwaige Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen groben Verschuldens."

Bei der Garantie und beim Umtausch sind Sie als privater Autoverkäufer dagegen nicht verpflichtet diese Leistung anzubieten, da es freiwillige Leistungen bei einem Autoverkauf sind. Wenn Sie also Ihr Auto verkaufen möchten und keine Garantie geben wollen, müssen Sie das im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung nicht ausdrücklich ausschließen.

Wer sein Auto in Karlsruhe verkaufen möchte und keine nervigen Gesetzestexte studieren will, um kein flaumiges Gefühl zu haben, weil vielleicht doch ein falsches Wort in eine Klausel geschrieben wurde, sollte sein Auto an einen KFZ-Ankauf in Karlsruhe verkaufen. Beim Autoverkauf an einem Gewerbetreibenden vom Fach müssen Sie keine Gewährleistung geben, und brauchen diese auch nicht auszuschließen.

Wir kaufen Ihr Auto in Karlsruhe , egal in welchem Zustand. Sollten wir Ihren PKW kaufen, werden wir keinen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer stellen, falls doch mal etwas defekt sein sollte! Verkaufen Sie Ihr Auto in Karlsruhe risikofrei und clever zum Höchstpreis!

Wie kann ich mein Auto am besten in Karlsruhe verkaufen?

Im folgenden Video sehen Sie den Ablauf beim Autoverkauf.
Sollten Sie weitere Fragen zum Verkauf haben, k?nnen Sie uns gerne ansprechen.

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